Vollmacht als Download 

Erbrecht

 Rechtsanwalt JUDr. Tausendfreund

 Im Erbrecht kann ich folgendes für Sie tun:  Logo Tausendfreund Anwaltlichgeprft  Logo Tausendfreund Anwaltlichgeprft    

  • Überprüfung, ob Ihr Testament oder Erbvertrag
    noch aktuell und rechtssicher ist.
  • Maßgeschneiderte Gestaltung Ihres Testaments Letztwillige Verfügung, Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament. oder Ihres Erbvertrages. Vertrag, durch den ein Erbe eingesetzt oder ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet oder eine Kombination dieser Regelungen getroffen wird. In einem Erbvertrag kann jeder Vertragschließende auch einseitige Verfügungen von Todes wegen treffen und diese einseitigen Verfügungen können, wie generell, auch andere Gegenstände als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen betreffen.

  • Individuelle Beratung und Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht, Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine andere Person dazu bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für den Vollmachtgeber Erklärungen abzugeben, zu denen der Vollmachtgeber selbst infolge des Verlustes der Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht soll die Anordnung einer Betreuung vermeiden.
    PatientenverfügungPatientenverfügungen sind schriftliche Willensbekundungen eines einwilligungsfähigen Volljährigen, mit denen er Entscheidungen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe für den Fall der späteren Einwilligungsunfähigkeit trifft.
    und Betreuungsverfügung.Betreuungsverfügungen enthalten vorsorglich getroffene Regelungen für den Fall der Anordnung einer rechtlichen Betreuung hinsichtlich der Person des oder der Betreuer, der Übertragung bestimmter Aufgabenkreise, der Lebensgestaltung während der Betreuung, der Wohnung oder der Unterbringung/ärztlicher Zwangsmaßnahmen.

  • Gestaltung und Beratung beim Pflegevertrag.Vereinbarung von Pflegeleistungen, Immobilienübertragung, Wohnungsrecht.

  • Beratung und Vertretung beim Sozialhilferegress.Übergang von Unterhaltsleistungen, Überleitung von Ansprüchen, Schonvermögen, Ausgleichsansprüche der Sozialleistungsträger, Subsidiarität, Erbenhaftung § 102 SGB XII.

  • Gestaltung von Behindertentestamenten undGestaltung letztwilliger Verfügungen zugunsten körperlich und/oder geistig behinderter Kinder. Bedürftigentestamenten.Gestaltung letztwilliger Verfügungen zugunsten sozialleistungsbedürftiger Kinder, Überschuldung des Kindes, Regel- oder Verbraucherinsolvenz.

  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verfügungen des Erblassers und gerechte Auseinandersetzung unter den Miterben. Nachlasspflegschaften Sicherung des Nachlasses, Nachlassgericht, unbekannte Erben, Nachlassverbindlichkeit. und Nachlassverwaltungen.Nachlassgläubiger, Haftungsbeschränkung, Vermeidung der Inanspruchnahme des eigenen Vermögens des Erben.  

  • Gründung und Verwaltung von Stiftungen.
  • Beratung und Gestaltung bei vorweggenommener Erbfolge
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmertestamenten.Unternehmensnachfolge, Governance Codex für Familienunternehmen, Mitunternehmerschaften, Dauervollstreckung.

  • Beratung und Gestaltung bei Unternehmensnachfolge

  • Durchsetzung Ihres PflichteilsanspruchsTestierfreiheit, gesetzliche Erben, Ausschluss von der Erbfolge, Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses. und Pflichtteilsergänzungsanspruchs.Schenkungen, gemischte Schenkungen, ehebezogene Zuwendungen, Anstandsschenkungen, Lebensversicherung, Gesellschaftsanteil.

  • Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche als ErbeDiejenigen Personen, auf die beim Tod des Erblassers dessen Vermögen übergeht, Rechtsfähig, Nasciturus. oder Vermächtnisnehmer.Anspruch gegen den/die Erben auf Übertragung des vermachten Gegenstands.  

  • Vertretung im Erbscheinsverfahren.Nachweis des Erbrechts gegenüber Privatpersonen, Behörden und Gerichten, Grundbuchamt, Testierunfähigkeit, Echtheit, Formgültigkeit und Inhalt eines Testaments, Echtheit der Unterschrift.  

  • Vertretung bei der Erbauseinandersetzung.Erbengemeinschaft, gemeinsame Verwaltung und Verfügung, Grundbuchberichtigung, Abschichtung, Teilungsanordnung, Berichtigung Nachlassverbindlichkeiten, Teilungsversteigerung, Teilungsklage.

  • Beratung bei der Wahl des richtigen Güterstandes.Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Pflichtteil, Zugewinnausgleich, Deutsch-französischer Güterstand der Wahl- Zugewinngemeinschaft.

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Nachlassgläubiger.Nachlass, Eigenvermögen der Erben, beschränkbare Haftung, Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung.

  • Beratung und Vertretung von Testamentsvollstreckern. 

  • Beratung und Vertretung von eingetragenen Lebenspartnern undGleichgeschlechtliche Lebenspartner, Lebenspartnerschaftsgesetz. nicht ehelichen Lebenspartnern.Unverheiratete Partner.  

  • Erbrechtliche Beratung und Gestaltung für sog."Mallorca-Rentner" (Grenzüberschreitende Erbfälle) Grenzüberschreitende Erbfälle, Nachlassspaltung, Rechtswahl, EU- Erbrechtsverordnung. Beispiel 1: Jogi, deutscher Staatsangehöriger, zieht nach Verrentung von Meersburg nach Palma de Mallorca (Spanien). Er lebt dort unbeschwert einige Jahre und stirbt 2016. Er wird nach spanischem Recht beerbt und nicht etwa nach deutschen Erbrecht. Beispiel 2: Franck, französischer Staatsangehöriger, zieht zu seiner Freundin nach Meersburg und gründet eine Familie in Deutschland. 2016 stirbt er. Er wird nach deutschem Erbrecht beerbt.  

  • Mediation in Erbstreitigkeiten.Strukturiertes freiwilliges Verfahren zur Beilegung des Erbstreits durch gemeinsame Vereinbarung mit Unterstützung des allparteilichen Mediators.

  • Übernahme von Schiedsrichtertätigkeiten bei Erbstreitigkeiten.Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE), Schiedsordnung, www.dse-erbrecht.de, Schiedsklausel im Testament, Schiedsvereinbarung zwischen den Beteiligten, Schiedsklausel im Vertrag, Nichtöffentlichkeit.  


Auf Wunsch führe ich auch Hausbesuche durch.     


Warum ich für Sie der richtige Ansprechpartner bin:

Der Volksmund sagt zu Recht: "Seid Ihr Euch noch gut oder habt Ihr schon geerbt?"

Ich helfe Ihnen durch kluge und rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags lange, belastende und teure Erbprozesse zu vermeiden. Der Familienfrieden bleibt erhalten. Die richtige Regelung Ihres Nachlasses unter Vermeidung von Erbschaftssteuer steht für mich im Zentrum. Ihre erbrechtlichen Ansprüche setze ich schnell und kostengünstig durch.