Vergütung


Sie wollen sicherlich wissen, welche Kosten von
Ihnen zu tragen sind, wenn Sie uns beauftragen. 
Das hängt zunächst davon ab, ob Sie
von uns beraten oder außergerichtlich / gerichtlich
vertreten werden wollen.

In der Regel treffen wir mit unseren Mandanten
im Vorfeld unserer Beauftragung eine
Vergütungsvereinbarung. Diese legen wir zusammen
mit Ihnen anhand der individuellen Situation fest.

Als Vergütung kommen sowohl eine Stunden- als
auch eine Pauschalvergütung in Betracht.

Vereinbaren wir eine Stundenvergütung mit
Ihnen, wird die Vergütung der anwaltlichen
Leistung nach einem Stundensatz berechnet.
Sie bezahlen daher nur die tatsächlich
geleistete anwaltliche Tätigkeit.